Schulungsbedingungen

Schulungsleistungen

1. a) Sofern wir den Kunden technische oder kaufmännische Schulungen anbieten, werden diese Schulungen regional als Tages- oder Abendkurse angeboten. Die Tagesschulungen beginnen in der Regel um 8:30 Uhr, die Abendschulungen um 18:30 Uhr. Die genauen Anfangszeiten der Seminare erhält der Kunde mit seiner Einladung.

b) Um einen optimalen Seminarerfolg zu gewährleisten, behalten wir uns vor, die Teilnahmerzahlen zu begrenzen. Sollten sich mehrere Teilnehmer zum selben Termin anmelden, werden wir nach Rücksprache mit dem Kunden, dessen Teilnahme ggf. auf einen anderen Termin verlegen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt fünf Personen. Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor Schulungsbeginn.

c) Die Anmeldung zur Schulung ist verbindlich, sobald sie von uns schriftlich bestätigt wird.

d) Wir behalten uns den Wechsel von Referenten und/ oder eine Änderung im Programmablauf vor, sofern dies das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Darüber hinaus sind wir berechtigt, aus terminlichen Gründen vereinbarte Schulungstermine zu verlegen.

2. Die von uns dem Kunden ausgehändigte Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise –ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

3. In den angegebenen Gebühren sind enthalten: Seminarunterlagen, Imbiss und Getränke. Die Entscheidung bezüglich des Umfangs und der Art und Weise dieser Bereitstellung obliegt allein uns. Auf Wunsch des Kunden versuchen wir gerne unverbindlich Übernachtungsmöglichkeiten zu vermitteln.

4. a) Begründete Schulungsabmeldungen des Kunden können wir bis zum 8. Werktag vor kostenfrei berücksichtigen.

b) Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen berechnen wir dem Kunden 30% der jeweiligen Kursgebühr. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis offen, dass uns aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

c) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Kündigung der Teilnahme hat gegenüber uns zu erfolgen. Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

5. Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf unser in der Rechnung genanntes Konto.

6. Wir behalten uns vor, wegen mangelnder Teilnahmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, welche von uns nicht zu vertreten sind, angekündigte bzw. bereits begonnene Schulungen abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle erstattet.